Law

Martin Böse

Die »freiwillige« Teilnahme an einem Atemalkoholtest-zur Reichweite strafprozessualer Belehrungspflichten

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 70 () / Issue 13, pp. 653-658 (6)

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Der Beschuldigte ist im Strafverfahren nicht verpflichtet, aktiv zu seiner Überführung beizutragen, sondern es steht ihm frei, die Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts zu verweigern. Soweit dies nicht bereits ausdrücklich vorgeschrieben ist (siehe zum Schweigerecht § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO), stellt sich die Frage, ob der Beschuldigte über dieses Weigerungsrecht zu belehren ist. Der Beitrag geht dieser Frage mit Blick auf die Teilnahme an einem Atemalkoholtest nach und untersucht, welche Konsequenzen sich aus einer Verletzung einer solchen Belehrungspflicht für die Verwertung des Testergebnisses ergeben.
Authors/Editors

Martin Böse Geboren 1969, Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Leuven; 1996 Promotion; seit 1998 Wissenschaftlicher Assistent an der TU in Dresden; 2003 Habilitation; seit Dezember 2004 Professor an der Universität Bonn.