Herbert Roth

Die Rolle von Sonderprozessrecht bei der actio pro socio des § 715b BGB – Zur Fragmentierung des Zivilprozessrechts

Section: Aufsätze
Volume 81 (2026) / Issue 18, pp. 795-803 (9)
Published 11.09.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0209
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Summary
Die Abhandlung widmet sich der Einbettung der actio pro socio in das System der BGB-Außen-Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht die mit den Wertungen der gesetzlichen Prozessstandschaft der ZPO allein übereinstimmende Rechtsfolge, wonach die rechtshängige Gesellschafterklage des § 715b BGB eine nachträgliche Gesellschaftsklage unzulässig macht. Dagegen führt die teilweise befürwortete analoge Anwendung des § 148 AktG zu einer Bevorzugung der nachträglichen Gesellschaftsklage. Die damit einhergehende Fragmentierung im Sinne eines Sonderprozessrechts ist jedoch abzulehnen und vielmehr an dem Grundsatz festzuhalten, dass die Institute der ZPO allgemeine Geltung beanspruchen. Für eine künftige Arbeit an einem kodifizierten rechtsformunabhängigen Gesellschaftsrecht der actio pro socio bietet sich damit das Regelungsmodell des § 715b BGB als einheitliche Lösung an.