Jarvis Felshart
Dogmatische Grenzen gesellschaftsvertraglicher Beschlussanfechtungsmodelle
Rechtskrafterstreckung und Gestaltungswirkung in der GbR und der PartG nach dem MoPeG
Section: Aufsätze
Published 27.03.2026
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- 10.1628/jz-2026-0104
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Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat der Gesetzgeber den Weg zu einem verbandsrechtlichen Verständnis des Beschlussmängelrechts weiter geebnet. In Bezug auf die GbR und die PartG, für die auch fortan kein kodifiziertes Beschlussmängelrecht, sondern nur die Möglichkeit zur gesellschaftsvertraglichen »Optierung« existiert, zeichnen sich indes Brüche ab. Denn dort, wo der Gesetzesvorbehalt der gesellschaftsvertraglichen Gestaltungsfreiheit Grenzen setzt, lässt sich die erstrebte Institutionenbildung allenfalls über eine Rechtsfortbildung erreichen. Aufgrund der bewussten Entscheidung des Gesetzgebers gegen eine Erstreckung des neuen Beschlussmängelrechts auf die GbR und die PartG ist diese jedoch nur mit erheblichem Begründungsaufwand zu rechtfertigen.