Jan Felix Hoffmann
Durchgangs- und Direkterwerb bei Verfügungsgeschäften - Eine verfehlte Konstruktion und ihr langer Abschied
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- 10.1628/jz-2025-0187
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Anhand der konstruktiven Unterscheidung, ob es bei einem Verfügungsgeschäft zu einem Durchgangs- oder Direkterwerb kommt, werden nach wie vor konkrete Sachfragen entschieden, wie insbesondere die Insolvenzfestigkeit des Erwerbs oder die für das Prioritätsprinzip maßgebliche verfügungsrechtliche Reihenfolge. Bemerkenswert ist, dass man sich im Zessionsrecht zunehmend von diesen Figuren verabschiedet, während sie im Mobiliarsachenrecht trotz zum Teil heftiger Kritik immer noch weitgehend unangefochten sind. Zu wenig Beachtung erfahren in diesem Zusammenhang nach wie vor § 185 Abs. 2 BGB sowie der Umstand, dass kreditsicherungsrechtliche Fragestellungen bisweilen spezifischer Antworten bedürfen.