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EuGH, Urteil v. 24. 10. 2018 – C-595/17 Apple Sales International, Apple Inc., Apple retail France EURL ./. MJA als Liquidator von eBizcuss.com
Volume 74 (2019) / Issue 3,
pp. 139-141 (3)
Published 06.02.2019
Nach Auffassung des EuGH kann eine Gerichtsstandsvereinbarung die kartellrechtliche Schadensersatzklage eines Händlers gegen seinen Lieferanten auch dann erfassen, wenn in ihr kartellrechtliche Streitigkeiten nicht ausdrücklich genannt sind. Peter Mankowski (JZ 2019, 141) stimmt der Entscheidung hinsichtlich Auslegung und Wirksamkeit der Gerichtsstandsklausel zu und erörtert die vom EuGH noch nicht entschiedene Frage der Möglichkeit von Schiedsvereinbarungen bei Kartellstreitigkeiten.