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 Der EuGH hat die Regelung zur Vorratsspeicherung von Daten durch die RiL 2006/24/EG als unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte der Betroffenen für ungültig erklärt. Indra Spiecker gen. Döhmann (JZ 2014, 1109) sieht danach keine sinnvolle Möglichkeit mehr für eine anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten als Instrument der Strafverfolgung und Terrorbekämpfung und erörtert die sich abzeichnenden institutionellen Veränderungen des Grundrechtsschutzes in Europa.