Law
Europarecht. Bürgerliches Recht
Volume 71 (2016) / Issue 6, pp. 306-308 (3)
Die Entscheidung des EuGH dreht sich um die Reichweite der Produkthaftung im Fall potentiell fehlerhafter Herzschrittmacher und Defibrillatoren. Gerhard Wagner (JZ 2016, 292, in diesem Heft) stimmt für den entschiedenen Fall im Ergebnis zu und hält dieses auch für dogmatisch begründbar. Eine Verallgemeinerbarkeit – im Sinne einer Gleichstellung von Fehlerverdacht und Produktfehler für alle Arten von Produkten – sei jedoch nicht gegeben und nicht zu befürworten.