Felix Andreas Kiefner

Gewinnerzielung durch Untervermietung von Wohnraum: ein dem Vermieter oder dem Mieter zugewiesenes Recht?

BGH, Urteil v. 28.1.2026 – VIII ZR 228/23 (LG Berlin)
Section: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Volume 81 (2026) / Issue 11, pp. 516-520 (5)
Published 29.05.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0145
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  • 10.1628/jz-2026-0145
Summary
Der BGH hat entschieden, dass die Gewinnerzielung kein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung i.S. des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellen kann. Das begründet der Senat mit dem Willen des historischen Gesetzgebers sowie damit, dass die wirtschaftliche Verwertung der Mietwohnung durch Art. 14 Abs. 1 GG dem Vermieter als Eigentümer zugewiesen sei. Felix Kiefner stimmt im Ergebnis zu: § 553 BGB dient nur dazu, dem Mieter die Wohnung zu Wohnzwecken zu erhalten. Die Entscheidungsbefugnis des Vermieters über die wirtschaftliche Verwertung der Wohnung ergebe sich jedoch aus § 540 Abs. 1 Satz 1 BGB und, wenn der Vermieter Eigentümer ist, aus § 903 Satz 1 BGB. Entgegen der ständigen Rechtsprechung habe der vermietende Eigentümer daher auch einen Anspruch auf Herausgabe des erzielten Mehrerlöses.