Klaus Ferdinand Gärditz
Gute klinische Praxis und wissenschaftliche Integrität
Niedersächsisches OVG, Beschluss v. 17.12.2025 – 13 ME 184/25
Section: Anmerkung: Arzneimittelrecht. Wissenschaftsrecht
Published 11.03.2026
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- 10.1628/jz-2026-0073
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Das Niedersächsische OVG hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Ordnungsverfügung des Landes bestätigt, mit der die klinische Prüfung eines Zytostatikums untersagt wurde. Der Beschluss, dem Klaus Ferdinand Gärditz zustimmt, arbeitet heraus, wie Standards der guten klinischen sowie der guten wissenschaftlichen Praxis gemeinsam die Wissenschaftlichkeit und Glaubwürdigkeit der in einer Studie erlangten Befunde sicherstellen. Hieraus ergeben sich Folgefragen für die rechtliche Einordnung und Verzahnung der informalen Normensysteme.