Klaus Ferdinand Gärditz

Gute klinische Praxis und wissenschaftliche Integrität

Niedersächsisches OVG, Beschluss v. 17.12.2025 – 13 ME 184/25
Section: Anmerkung: Arzneimittelrecht. Wissenschaftsrecht
Volume 81 (2026) / Issue 6, pp. 255-260 (6)
Published 11.03.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0073
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  • 10.1628/jz-2026-0073
Summary
Das Niedersächsische OVG hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Ordnungsverfügung des Landes bestätigt, mit der die klinische Prüfung eines Zytostatikums untersagt wurde. Der Beschluss, dem Klaus Ferdinand Gärditz zustimmt, arbeitet heraus, wie Standards der guten klinischen sowie der guten wissenschaftlichen Praxis gemeinsam die Wissenschaftlichkeit und Glaubwürdigkeit der in einer Studie erlangten Befunde sicherstellen. Hieraus ergeben sich Folgefragen für die rechtliche Einordnung und Verzahnung der informalen Normensysteme.