Gregor Thüsing, Jakob Brohl, Lorenz Fander

Hausverbote zur Verhinderung von Suizidassistenz in kirchlichen Einrichtungen

Zivilrechtliche Grenzen des Hausrechts und des Heimvertrags
Section: Aufsätze
Volume 80 (2025) / Issue 17, pp. 748-758 (11)
Published 05.09.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0271
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Summary
Mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 hat das BVerfG das in § 217 Abs. 1 StGB niedergelegte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt und damit eine Reihe von ethischen und rechtlichen Folgefragen aufgeworfen, die seitdem Gegenstand einer kontroversen, nicht nur juristischen, Diskussion sind. Eine dieser Fragen ist, ob (insbesondere katholische) stationäre Pflegeeinrichtungen in ihren Räumlichkeiten geschäftsmäßigen Suizidhelfern durch Hausverbote den Zugang zu den Einrichtungen verwehren können.