Gregor Thüsing, Jakob Brohl, Lorenz Fander
Hausverbote zur Verhinderung von Suizidassistenz in kirchlichen Einrichtungen
Zivilrechtliche Grenzen des Hausrechts und des Heimvertrags
Section: Aufsätze
Published 05.09.2025
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- 10.1628/jz-2025-0271
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Mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 hat das BVerfG das in § 217 Abs. 1 StGB niedergelegte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt und damit eine Reihe von ethischen und rechtlichen Folgefragen aufgeworfen, die seitdem Gegenstand einer kontroversen, nicht nur juristischen, Diskussion sind. Eine dieser Fragen ist, ob (insbesondere katholische) stationäre Pflegeeinrichtungen in ihren Räumlichkeiten geschäftsmäßigen Suizidhelfern durch Hausverbote den Zugang zu den Einrichtungen verwehren können.