Law

Jan Oster

»Information« und »Daten« als Ordnungsbegriffe des Rechts der Digitalisierung

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 76 () / Issue 4, pp. 167-175 (9)
Published 12.02.2021

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Die Begriffe »Information« und »Daten« sind nicht nur in empirischer Hinsicht grundlegend für die Digitalisierung, sondern sie lassen sich auch für die rechtliche Bewältigung dieses Phänomens nutzbar machen. Dieser Beitrag konturiert »Information« und »Daten« daher als Ordnungsbegriffe eines Rechts der Digitalisierung. Analytisch tragen die Begriffe zum Verständnis bestehender Gesetzgebung bei, normativ bieten sie einen Schlüssel zur Lösung aktueller Probleme im Bereich der Digitalisierung. In wissenschaftstheoretischer Hinsicht schaffen die Ordnungsbegriffe »Information« und »Daten« daher einen optimalen Ausgleich zwischen Einfachheit und Leistungsfähigkeit.
Authors/Editors

Jan Oster Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der University of California Berkeley; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mainz; 2009 Promotion; seit 2009 Rechtsanwalt; 2009 bis 2013 DAAD Lecturer in Law am King's College London; seit 2014 Universitätsdozent für Recht und Institutionen der Europäischen Union an der Universität Leiden; Lehraufträge am Mainzer Medieninstitut, der Universität Luxemburg und der Rechtsanwaltskammer Koblenz; 2018 Habilitation.