Law
Joachim Rückert
Interessenjurisprudenz, Verfassungswandel, Methodenwandel, Juristenjurisprudenz?
Volume 72 (2017) / Issue 20, pp. 965-974 (10)
Die vier Stichworte im Titel benennen Problemkreise, die erst in ihrer Verbindung von besonderem Interesse sind. Verfassungen und Methoden hängen voneinander ab. Das ist nichts Besonderes mehr. Aber erst, wenn man diesen Verbindungen genauer nachgeht und sie von einigen bisweilen unfairen Legenden befreit, erweisen sie ihre Fruchtbarkeit für wesentliche Erfahrungen bis heute. Die Interessenjurisprudenz ist dafür der wohl ergiebigste Paradefall.