Law

Christian Gomille

Kreative künstliche Intelligenz und das Urheberrecht

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 74 () / Issue 20, pp. 969-975 (7)
Published 14.10.2019

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Manchen Prognosen zufolge soll die sogenannte künstliche Intelligenz die menschliche Arbeit auch in der Kreativwirtschaft zunehmend ersetzen. Soweit diese Prognosen zutreffen, stellt sich die Frage nach dem immaterialgüterrechtlichen Schutz für solchermaßen erzeugte Kreativgüter. Tatsächlich kann das Urheberrecht hier nur eingreifen, wenn das als künstliche Intelligenz bezeichnete informationstechnische System einem menschlichen Schöpfer lediglich als Werkzeug dient. Dort, wo dies nicht zutrifft, besteht allerdings kein Anlass für die Schaffung weitergehender Immaterialgüterrechte.
Authors/Editors

Christian Gomille Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in München; Referendariat in München und Paris; Rechtsanwalt in einer auf IT- und Medienrecht spezialisierten Kanzlei; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2009 Promotion; 2015 Habilitation; seit 2012 Juniorprofessor für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht, Universität Augsburg.