Josef Franz Lindner, Johannes Unterreitmeier

Kritik der „neuen“ Grundrechte – das Bundesverfassungsgericht auf dem Weg in die grundrechtsdogmatische Hyperkomplexität

Section: Aufsätze
Volume 81 (2026) / Issue 8, pp. 313-322 (10)
Published 09.04.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0117
including VAT
  • article PDF
  • available
  • 10.1628/jz-2026-0117
Summary
Die Grundrechte des Grundgesetzes sind »up to date«. Das verdanken sie der Rechtsprechung des BVerfG, das sich aktiv darum bemüht, die Verfassung »in der Zeit« zu halten. Indem es »neue« Grundrechte in wachsender Zahl dem Grundgesetz entnimmt, schafft das Gericht aber auch komplexe Folge- und Abgrenzungsprobleme, die die praktische Anwendung und die didaktische Vermittelbarkeit der Grundrechte erheblich erschweren. Der Beitrag zeigt, dass auf die Kreation »neuer« Grundrechte ebenso wie auf die dazu eingesetzte Methode, Grundrechtsnormen miteinander zu kombinieren (»in Verbindung mit«), verzichtet werden kann - ohne dass Grundrechtsschutzlücken bei neuartigen Gefährdungslagen entstehen.