Law

Gerhard Wagner

Marktaufsichtshaftung produktsicherheitsrechtlicher Zertifizierungsstellen

Zugleich Besprechung von EuGH, Urteil v. 16. 2. 2017 – C-219/15.

Section: Review Essay
JuristenZeitung (JZ)

Volume 73 () / Issue 3, pp. 130-140 (11)

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Die in verschiedenen europäischen Ländern erhobenen Schadensersatzklagen gegen den TÜV Rheinland wegen Zertifizierung fehlerhafter Brustimplantate haben mit der Entscheidung des EuGH (JZ 2018, 146, in diesem Heft) einen herben Dämpfer erhalten. Entgegen manchen Erwartungen zeigte sich der Gerichtshof gegenüber einer Dritthaftung von Zertifizierungsstellen zugeknöpft und überließ sie dem nationalen Recht. Die Position des deutschen Rechts bleibt jedoch auch nach dem abweisenden Schlussurteil des BGH ungeklärt. In der Sache sprechen durchschlagende Gründe für eine Marktaufsichtshaftung von Zertifizierungsstellen nicht nur bei Medizinprodukten, sondern im Bereich des Produktsicherheitsrechts allgemein.
Authors/Editors

Gerhard Wagner Born 1962; holds the Chair for Private Law, Business Law and Law and Economics at Humboldt University of Berlin.