Law

Beate Gsell

Nacherfüllungsort beim Kauf und Transportlast des Käufers

Zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 13. 4. 2011 – VIII ZR 220/10

Section: Review Essay
JuristenZeitung (JZ)

Volume 66 () / Issue 20, pp. 988-998 (11)

13,20 € including VAT
article PDF
Der BGH (JZ 2011, 1015, in diesem Heft) bestimmt im Fall der Nacherfüllung infolge eines Sachmangels den Erfüllungsort eigenständig und abweichend vom ursprünglich gegebenen. Dem ist in der Sache sowohl grundsätzlich wie auch hinsichtlich der vorgenommenen Fallgruppenbildung zu widersprechen. Auch aufgrund seiner eigenen Prämissen hätte der BGH die Sache dem EuGH vorlegen müssen.
Authors/Editors

Beate Gsell ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; außerdem im Nebenamt Richterin am OLG München.