Law
Beate Gsell
Nacherfüllungsort beim Kauf und Transportlast des Käufers
Zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 13. 4. 2011 – VIII ZR 220/10
Volume 66 (2011) / Issue 20, pp. 988-998 (11)
Der BGH (JZ 2011, 1015, in diesem Heft) bestimmt im Fall der Nacherfüllung infolge eines Sachmangels den Erfüllungsort eigenständig und abweichend vom ursprünglich gegebenen. Dem ist in der Sache sowohl grundsätzlich wie auch hinsichtlich der vorgenommenen Fallgruppenbildung zu widersprechen. Auch aufgrund seiner eigenen Prämissen hätte der BGH die Sache dem EuGH vorlegen müssen.