Michael Nietsch 
 Nachvertragliche Lieferpflichten beim Kauf
 Section: Aufsätze 
    Published 09.07.2018 
 including VAT
 -  article PDF
- available
-   10.1628/002268814X13898789841409
 Summary 
  Authors/Editors 
  Reviews 
  Summary 
 Die vertraglichen Hauptpflichten des Verkäufers erschöpfen sich nach § 433 Abs. 1 BGB in der sach- und rechtsmängelfreien Übergabe und Übereignung der Kaufsache. Nachvertragliche Lieferpflichten sind in den kaufrechtlichen Vorschriften bei ordnungsgemäßer Erfüllung dieser Hauptpflichten nicht vorgesehen. Allerdings ist der Käufer bisweilen darauf angewiesen, zur Erhaltung der Verwendungstauglichkeit der Kaufsache die Möglichkeit zum Nachkauf bzw. dem Bezug einzelner (Ersatz-)Teile zu haben. Der folgende Beitrag behandelt vor diesem Hintergrund die Frage, ob und auf welche Weise nachvertragliche Lieferpflichten des Verkäufers und des Herstellers begründet werden können.
