Stefan Haack
Neues zur »Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art«
BVerwG, Urteil v. 26.3.2025 – 6 C 6.23 (OVG Berlin-Brandenburg)
Section: Anmerkung: Verwaltungsprozessrecht
Published 06.11.2025
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- 10.1628/jz-2025-0325
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Das BVerwG hatte zu entscheiden, ob für Klagen von Privatpersonen gegen einen schlichten Parlamentsbeschluss gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Das Gericht nimmt an, dass es sich bei einem solchen Prozess um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handelt. Zur Begründung stellt es auf die »materielle Subjektstheorie« ab und nicht mehr auf die bislang herrschende Lehre von der »doppelten Verfassungsunmittelbarkeit«. Stefan Haack begrüßt die Abkehr vom Kriterium der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit, sieht jedoch auch bei der materiellen Subjektstheorie Nachbesserungsbedarf.