Ferdinand Weber

Neusetzung einfachen Rechts durch unionsrechtskonforme Auslegung – zum Selbstermächtigungspotenzial des Vorrangarguments

BVerwG, Urteil v. 4.3.2026 – 1 C 4.25 (VG Düsseldorf)
Section: Anmerkung: Unionsrecht. Verfassungsrecht. Staatsangehörigkeitsrecht
Volume 81 (2026) / Issue 13, pp. 616-621 (6)
Published 02.07.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0172
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Summary
Das BVerwG verweist einen Fall des Verlusts der Staatsangehörigkeit an das Verwaltungsgericht zurück. Letzteres sah sich nach Einleitung dreier vom EuGH 2024 beantworteter Vorabentscheidungsersuchen in einer Zwickmühle zwischen unionsgerichtlichen Anforderungen und seiner Bindung an Gesetz und Recht. Der Auflösungsversuch des BVerwG versäumt nach Auffassung von Ferdinand Weber eine erforderliche Vorlage an den EuGH. Die freihändige Berufung auf den Anwendungsvorrang, verbunden mit der Behauptung nicht vorhandener Einpassungsspielräume im einfachen Recht, vertiefe verfassungsrechtliche Probleme und nehme dem EuGH eine Gelegenheit für gewaltensensible Klarstellungen. Der EuGH wird so noch ein Stück weiter in die Rolle eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Revisionsgerichts gesetzt - während der EU nicht einmal Regelungsbefugnisse für diese Materie zustehen.