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Claus Dieter Classen

Organisationsrechtliche Fragen der Theologie Zugleich ein Beitrag zur Bedeutung disziplinärer Strukturen in der Universität

Section: Aufsätze
Volume 69 (2014) / Issue 3, pp. 111-120 (10)
Published 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13812227556530
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  • 10.1628/002268813X13812227556530
Summary
Jede Theologie bildet ein eigenes wissenschaftliches Fach. Konkrete organisationsrechtliche Konsequenzen ergeben sich daraus aber nur begrenzt. Eine eigene Fakultät ist nicht gefordert, und wo sie existiert, sind auch fachfremde Professuren möglich. Eine Promotion zum Dr. theol. ist auch unabhängig von der Fakultätsform möglich und muss gegebenenfalls aus Gleichheitsgründen allen Theologien, also auch dem Islam, ermöglicht werden.