Law

Patent Injunctions – Identifying Common Elements

Volume 11 () / Issue 3, pp. 334-361 (28)
Published 09.01.2020

Der patentrechtliche Unterlassungsanspruch ist in den letzten Jahren Gegenstand einer lebhaften internationalen Diskussion. Alle derzeitigen Konzepte liegen abhängig von der Tradition der jeweiligen Jurisdiktion auf der Bandbreite zwischen Einzelfallanalyse auf der einen Seite und quasi-automatischer Anspruchsgewährung auf der anderen Seite. Dieser Beitrag beleuchtet sechs Elemente der derzeitigen Diskussion unter Bezugnahme auf die USA, das Vereinigte Königreich und Deutschland. Erstens herrscht derzeit in allen drei Ländern ein Trend zur Flexibilisierung des Unterlassungsrechts vor. Zweitens bezieht sich die Diskussion letztlich auf einen Grundlagenkonflikt, der in dreierlei Hinsicht beschrieben werden kann. Drittens verkörpert die Frage nach dem rechtlichen Einfluss der Nicht-Praktizierung ein wesentliches Element der Diskussion. Viertens gilt es einen finanziellen Ausgleich zu leisten, falls das Unterlassungsrecht versagt wurde (compensation in lieu of an injunction). Fünftens begründet die Versagung eines Unterlassungsanspruchs keine (faktische) Zwangslizenz. Sechstens müssen entgegenstehende öffentliche Interessen im Rahmen des Unterlassungsrechts Berücksichtigung finden.
Authors/Editors

Martin Stierle Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth und Wien; DFG-Graduiertenkolleg »Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit«; 2013 LL.M. University of California, Berkeley School of Law; 2014 Attorney at Law (NY); seit 2014 Wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2018 Zweites Staatsexamen.