Law

Andreas Funke

Perspektiven subjektiv-rechtlicher Analyse im öffentlichen Recht

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 70 () / Issue 8, pp. 369-380 (12)

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Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz ist die Kronedes Rechtsstaats. Doch scheint rechtspraktisch wie auch konzeptionell das Bewußtsein dafür verlorengegangen zu sein, daß der Rechtsschutz nur ein Notbehelf ist. Die Berechtigten können vor allem von der Verwaltung – und nicht von den Verwaltungsgerichten – die Beachtung des objektiven Verwaltungsrechts verlangen. Diese scheinbar schlichte Aussage erfordert es, Struktur und Sinn der Figur des subjektiven öffentlichen Rechts zu überdenken.
Authors/Editors

Andreas Funke ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
https://orcid.org/0000-0002-8895-6802