Wiebke Voß 
 Publikation von Hinweisbeschlüssen und vorläufigen Rechtseinschätzungen der Gerichte - praeter legem oder contra legem?
 Section: Aufsätze 
    Published 17.03.2020 
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 -   10.1628/jz-2020-0075
 
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 In Reaktion auf die prozesstaktische Verhinderung von Grundsatzentscheidungen in der Berufungs- und Revisionsinstanz sind der BGH und einige Oberlandesgerichte dazu übergegangen, ihre prozessleitenden Hinweisbeschlüsse zu veröffentlichen. Aber ist eine solche Publikation vorläufiger richterlicher Rechtsauffassungen überhaupt vom geltenden Recht gedeckt - oder wäre es vielmehr Sache des Gesetzgebers, die Normbildung durch die obersten Gerichte und damit Rechtssicherheit und Rechtseinheit auf anderem Wege zu gewährleisten?