Alexander Hellgardt
Rechtspolitisch richtig, rechtsdogmatisch falsch: Die Nachrangigkeit von kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüchen in der Insolvenz
BGH, Urteil v. 13.11.2025 – IX ZR 127/24 (OLG München)
Section: Anmerkung: Kapitalmarktrecht. Insolvenzrecht
Published 09.04.2026
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- 10.1628/jz-2026-0103
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Der Wirecard-Skandal hat die Aufmerksamkeit auf eine Frage gelenkt, die längst geklärt erschien: Die Behandlung von kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzforderungen in der Insolvenz des haftpflichtigen Emittenten. Der IX. Zivilsenat des BGH hat nun entschieden, dass Schadensersatzansprüche von geschädigten Aktionären keine Insolvenzforderungen seien, die dogmatische Grundlage dafür jedoch ausdrücklich offengelassen. Alexander Hellgardt stimmt der Entscheidung zwar rechtspolitisch zu, kritisiert aber den rechtsdogmatischen Ansatz. Das Ergebnis des BGH sei de lega lata nicht überzeugend zu begründen.