Robert Brockhaus, Vincent Ecke
Setzen eines Hyperlinks als „Unterstützen der weiteren Betätigung“ gemäß § 85 Abs. 2 Var. 3 StGB?
LG Karlsruhe, Urteil v. 6.6.2024 – 5 KLs 540 Js 44796/22 (Leitsatz der Verf.)
Section: Anmerkungen: Strafrecht
Published 27.03.2026
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- 10.1628/jz-2026-0101
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Das LG Karlsruhe hat einen Redakteur des »Radio Dreyeckland« vom Vorwurf der Unterstützung der weiteren Betätigung einer verbotenen Vereinigung (§ 85 Abs. 2 Var. 3 StGB) freigesprochen. Der Redakteur hatte in einem kurzen Beitrag auf der Homepage des Rundfunksenders über die Einstellung von Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Betreiber der Plattform »linksunten.indymedia« berichtet und am Ende des Textes mittels Hyperlinks auf das »Archiv von Indymedia linksunten« verwiesen. Robert Brockhaus und Vincent Ecke stimmen dem Urteil im Ergebnis und auch in der Begründung weitgehend zu, sehen aber hinsichtlich der Auslegungsmaßstäbe für § 85 Abs. 2 Var. 3 StGB im Detail noch Nachschärfungsbedarf.