Sonja Mangold
Speicherdauer von Negativdaten durch private Auskunfteien
BGH, Urteil v. 18.12.2025 – I ZR 97/25 (OLG Köln)
Section: Anmerkung: Bürgerliches Recht. Datenschutzrecht
Published 24.04.2026
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- 10.1628/jz-2026-0122
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Der I. Zivilsenat des BGH befasst sich in seinem Urteil mit der Praxis von Wirtschaftsauskunfteien, nach Zahlungsstörungen beglichene Forderungen über die gesetzlichen Löschfristen öffentlicher Register hinaus zu speichern. Der BGH gelangt zu dem Ergebnis, dass die öffentlich-rechtlichen Speicherfristen für
private Datenverarbeitung nicht maßgeblich sind, und hält die geltenden einschlägigen Verhaltensregeln insoweit für angemessen. Sonja Mangold unterzieht die Hinweise des Senats für die erneute Entscheidung durch das Berufungsgericht einer kritischen Analyse und weist auf drohende Wertungswidersprüche zur EuGH-Rechtsprechung über Löschpflichten von Informationen zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen hin.