Sonja Mangold

Speicherdauer von Negativdaten durch private Auskunfteien

BGH, Urteil v. 18.12.2025 – I ZR 97/25 (OLG Köln)
Section: Anmerkung: Bürgerliches Recht. Datenschutzrecht
Volume 81 (2026) / Issue 9, pp. 413-416 (4)
Published 24.04.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0122
including VAT
  • article PDF
  • available
  • 10.1628/jz-2026-0122
Summary

Der I. Zivilsenat des BGH befasst sich in seinem Urteil mit der Praxis von Wirtschaftsauskunfteien, nach Zahlungsstörungen beglichene Forderungen über die gesetzlichen Löschfristen öffentlicher Register hinaus zu speichern. Der BGH gelangt zu dem Ergebnis, dass die öffentlich-rechtlichen Speicherfristen für
private Datenverarbeitung nicht maßgeblich sind, und hält die geltenden einschlägigen Verhaltensregeln insoweit für angemessen. Sonja Mangold unterzieht die Hinweise des Senats für die erneute Entscheidung durch das Berufungsgericht einer kritischen Analyse und weist auf drohende Wertungswidersprüche zur EuGH-Rechtsprechung über Löschpflichten von Informationen zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen hin.