Cover of: Stiftungen und die Haftung ihrer Organe
Karlheinz Muscheler

Stiftungen und die Haftung ihrer Organe

Section: Aufsätze
Volume 80 (2025) / Issue 11, pp. 501-508 (8)
Published 30.05.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0168
Published in German.
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  • 10.1628/jz-2025-0168
Summary
Die Stiftung ist zwar nicht qua Rechtsform, wohl aber in der Wirklichkeit überwiegend auf gemeinnützige Zwecke festgelegt. Gemeinnützige Stiftungen werden meist ehrenamtlich geführt. Daher darf die Haftung ihrer Organe nicht zu streng ausfallen. Auf der anderen Seite gibt es auch sehr große Stiftungen mit professionellem und voll vergütetem Management. Daher sollte die weniger strenge Binnenhaftung nicht zu Leichtsinn verführen, denn ein einmal entstandener Schaden ohne Ersatz durch den Schädiger mindert meist dauerhaft das Stiftungskapital und gefährdet die weitere Zweckverfolgung. Im Folgenden wird untersucht, wie das deutsche Stiftungsrecht diese Spannungslage bewältigt, und welche Möglichkeiten bestehen, in der Satzung von der gesetzlichen Haftungsregelung abzuweichen.