Strafrecht
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- 10.1628/002268807787358829
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Der BGH erklärt die Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen für straflos, wenn sie in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringt. Friedrich-Christian Schroeder (JZ 2007, 851) schildert die seit jeher mit diesem Tatbestand verbundenen Schwierigkeiten, kritisiert die dogmatische Begründung des Urteils und prophezeit neue Abgrenzungs-schwierigkeiten. Er sieht einen dauerhaften Ausweg nur in einer Einschränkung des Tatbestandes.