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-   10.1628/002268812802459553
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 Das LG Köln hat einen Arzt, der mit Einwilligung der Eltern die Beschneidung eines vierjährigen Jungen durchgeführt hat, nicht wegen Körperverletzung verurteilt, weil er sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe. Barbara Rox (JZ 2012, 806) kritisiert, dass die Strafkammer das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht ausreichend gewichtet hat.
