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Wenn eine Ortsgruppierung einer Vereinigung verboten wird, die Mitglieder aller anderen Ortsgruppen aber teilweise übereinstimmende Vereinssymbole der gemeinsamen Dachorganisation verwenden, stellt sich die Frage der Strafbarkeit gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Satz 2 VereinsG. Dennis Bock (JZ 2016, 158) hält die Bestätigung des Freispruchs durch den BGH im Ergebnis für richtig und sieht den Gesetzgeber aufgerufen, eine eindeutige Regelung zu schaffen.