Summary
Das Recht entstammt Rechtsquellen und wird damit zum Gegenstand rechtlichen Wissens. Das ist die gängige Auffassung. Aus der Sicht der nachpositivistischen Theorie ist diese Auffassung unvollständig. Zu ergänzen ist sie durch ein Verständnis von Rechtsquellen, das diese auch als Formen des Wissens versteht.
Authors/Editors
Alexander Somek
Geboren 1961; 1984 Promotion; Habilitationen in Wien zunächst für Rechtsphilosophie (1992), dann auch für Verfassungsrecht (2001); Professor of Law am College of Law der University of Iowa; Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin; Gastprofessor in Princeton; Gastprofessor an der London School of Economics; seit 2015 Professor für Rechtsphilosophie und juristische Methodenlehre an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.
https://orcid.org/0000-0003-1691-8855 Reviews
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