Law

Boris Schinkels

Unbegrenzte richtlinienkonforme Rechtsfortbildung als Haftung Privater für Legislativunrecht? – Für ein subjektives Recht auf Transparenz

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 66 () / Issue 8, pp. 394-401 (8)

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Mit der Anerkennung der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung durch den BGH verliert nicht nur die unionsrechtliche Staatshaftung für fehlerhafte Richtlinienumsetzung gegenüber denjenigen, denen eine Richtlinie »Rechte« einräumen wollte, an Bedeutung. Vielmehr folgt hieraus die Frage nach einer Staatshaftung gegenüber denjenigen, die in ihrem Vertrauen auf den durch solche Rechtsfortbildung beiseitegeschobenen Wortlaut deutscher Gesetze enttäuscht werden.
Authors/Editors

Boris Schinkels Geboren 1971; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld; 2001 Promotion; 2002 LL.M. (Cambridge); seit 2002 wiss. Assistent am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg; 2007 Habilitation; Sommersemester 2007 Lehrstuhlvertretung in Heidelberg.