Law
Stefan Talmon
Verbraucherschutz trifft Völkerrecht
Zum Urteil des EuGH v. 12. 11. 2019 – C-363/18, Organisation juive européenne und Vignoble Psagot Ltd ./. Ministre de l'Économie et des Finances
Volume 75 (2020) / Issue 21,
pp. 1051-1058 (8)
Published 03.11.2020
In einer politisch brisanten Entscheidung (JZ 2020, 1064, in diesem Heft) hat der EuGH die Praxis bestätigt, dass Lebensmittel aus von Israel völkerrechtswidrig besetzten Gebieten mit »israelische Siedlung« zu kennzeichnen sind. Den Verbrauchern solle dadurch die Möglichkeit gegeben werden, Kaufentscheidungen unter »Wahrung des Völkerrechts« zu treffen. Der EuGH greift dabei nicht nur für die Auslegung des Sekundärrechts auf das Völkerrecht zurück, sondern – insoweit bedenklich – auch für die Bestimmung der Ziele desselben.