Law
Verfassungsrecht. Europarecht
Volume 69 (2014) / Issue 7, pp. 341-355 (15)
Der Zweite Senat des BVerfG hält das sogenannte OMT-Programm der Europäischen Zentralbank über den Ankauf von Staatsanleihen für unionsrechtswidrig und beschließt – erstmals – eine Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH. Werner Heun (JZ 2014, 331, in diesem Heft) widerspricht dem BVerfG in allen zentralen Punkten.