Law

Michael Goldhammer

Verfassungsrecht. Urheberrecht

Section: Rulings
JuristenZeitung (JZ)

Volume 71 () / Issue 18, pp. 897-904 (8)

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Um den Ausgleich von Kunstfreiheit und Urheberrecht bzw. Tonträgerherstellerrecht geht es in der nachfolgenden Entscheidung des BVerfG zum sogenannten Sampling, bei dem Sequenzen aus anderen Musikstücken in neue Produktionen übernommen werden. Michael Goldhammer (JZ 2016, 904) stimmt dem Urteil, das der Kunstfreiheit größeres Gewicht beimisst als zuvor der Urheberrechtssenat des BGH, zu, plädiert aber für Zurückhaltung bei der (weiteren) Konstitutionalisierung des Urheberrechts.
Authors/Editors

Michael Goldhammer Geboren 1978; Bankfachwirt; Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth; 2007 Erstes Juristisches Staatsexamen; Promotionsstudium im DFG Graduiertenkolleg »Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit«; 2011 Promotion; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Bamberg; 2012 Zweites Juristisches Staatsexamen; Masterstudium an der University of Michigan Law School; 2018 Habilitation (Bayreuth); bis 2019 Akad. Rat a.Z. an der Universität Bayreuth; im WS 2020/2021 Lehrstuhlvertreter an der Universität Münster.