Verfassungsrecht. Verwaltungsrecht
 Section: Entscheidungen 
    Published 09.07.2018 
 including VAT
 -  article PDF
- available
-   10.1628/002268814X14083707819713
 Summary 
  Authors/Editors 
  Reviews 
  Summary 
 Das BVerwG hat eine Klage gegen die strategische Telekommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst als unzulässig abgewiesen, weil der Kläger keine tatsächliche Betroffenheit als Voraussetzung eines konkreten Rechtsverhältnisses nachweisen konnte. Klaus Ferdinand Gärditz (JZ 2014, 998) stimmt dem Gericht zu, soweit es faktische Popularklagemöglichkeiten gegen Nachrichtendienste verhindert, kritisiert aber die inkohärente Begründung des Urteils.
