Volker Rieble 
 Vertragsstrafklage und gerichtliche Zuständigkeit
 Section: Aufsätze 
    Published 09.07.2018 
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-   10.1628/002268809788795308
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 Vertragsstrafen können und sollen gesetzliche Ansprüche »ersetzen« - vor allem im Wettbewerbsrecht, aber ebenso in der AGB-Kontrolle oder im Urheberrecht. Wird die Strafe eingeklagt, so stellt sich die Frage: Allgemeine sachliche Zuständigkeit für die Strafforderung als vertraglichem (!) Anspruch nach §§ 23, 71 GVG - oder greifen jene Sonderzuständigkeiten, die für den gesetzlichen Anspruch vorgesehen sind? Hierzu hat sich eine disparate Diskussion entwickelt, die bisher kaum übergreifend geführt wird.
