Bettina Stepanek-Bühringer

(Verwaltungs-)Gerichtliche Überprüfung des Zeugnisverweigerungsrechts des Bundespräsidenten im Zivilprozess

BVerwG, Urteil v. 11.6.2026 – 1 C 19.25 (VG Berlin)
Section: Anmerkung: Öffentliches Recht. Zivilprozessrecht
Volume 81 (2026) / Issue 21, pp. 989-992 (4)
Published 29.10.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0242
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Summary
Das BVerwG hat sich erstmals mit der Frage der (verwaltungs-)gerichtlichen Überprüfbarkeit einer Zeugnisverweigerung des Bundespräsidenten im Zivilprozess auf Grundlage von § 376 Abs. 4 ZPO beschäftigt. Nach Auffassung des Senats fehlt es einem Beteiligten des Zivilprozesses, der sich auf die Aussage des Bundespräsidenten als Beweismittel beruft, an der Klagebefugnis hinsichtlich seines Begehrens, den Bundespräsidenten zur Aussage zu verpflichten. Bettina Stepanek-Bühringer hält die Entscheidung zwar im Ergebnis für überzeugend, die Begründung aber für zweifelhaft. Da eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Aussageverweigerung des Bundespräsidenten im Rahmen eines Zwischenstreits nach § 387 ZPO bisher in der Literatur nahezu einhellig abgelehnt worden ist, drohe der Betroffene überdies - anders als im Fall einer Verweigerung der Aussagegenehmigung für andere Amtsträger -, durch das Rechtsschutzraster zu fallen.