Völkermord – eine wichtige Klarstellung aus Karlsruhe
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- 10.1628/jz-2025-0359
Der 3. Strafsenat des BGH beschäftigt sich in seinem Beschluss
mit dem Völkermord in der Tatvariante der Auferlegung zerstörerischer
Lebensbedingungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB). Eine
Beteiligung an einem Völkermord nach dieser Tatvariante setze
voraus, dass der Beteiligte mit seinem Verhalten zu einer konkreten
Haupttat der Auferlegung zerstörerischer Lebensbedingungen
beiträgt, die Teilnahme an einem diffusen „Gesamtgeschehen"
reiche nicht aus. Die Versklavung einer Jesidin im
entschiedenen Fall stelle daher zwar ein Menschlichkeits- und
Kriegsverbrechen dar, jedoch keine Beihilfe zum Genozid. Aziz
Epik sieht in den Ausführungen des Senats wichtige Klarstellungen,
die der bisweilen zu beobachtenden Tendenz einer
allzu extensiven Auslegung des Völkermordtatbestands entgegenwirken.