Law

Bardo Fassbender

Völkerrechtsfähigkeit und Völkerrechtsvergesslichkeit der deutschen Länder. Neue Erscheinungsformen des »offenen Bundesstaates«

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 71 () / Issue 6, pp. 280-287 (8)

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Das Grundgesetz hat den Ländern eigene völkerrechtliche Beziehungen und damit eine eigene Völkerrechtssubjektivität ermöglicht. An der deutschen bundesstaatlichen Tradition seit 1871 orientiert, sah der Verfassunggeber diese Völkerrechtsfähigkeit als ein konstitutives Element der Staatlichkeit der Länder an. Doch haben die Länder von ihren völkerrechtlichen Kompetenzen in den vergangenen sechs Jahrzehnten kaum Gebrauch gemacht. Stattdessen haben sie in ihren Außenbeziehungen neue, informelle Handlungsformen entwickelt, die pragmatisch besonders der Wirtschaftsförderung dienen. Auch nach außen hin betätigen sich die Länder primär als »öffentliche Dienstleister«. Kann in dieser Entwicklung eine Erneuerung des »offenen Bundesstaates« des Grundgesetzes gesehen werden?
Authors/Editors

Bardo Fassbender Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaft, Geschichte und Politischen Wissenschaft an der Universität Bonn und der Yale Law School; 1997 Promotion; 2004 Habilitation; Ordentlicher Professor für Völkerrecht, Europarecht und Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen.