Law

Jan D. Lüttringhaus

Vorvertragliche Beschaffenheitsangaben beim Immobilienkauf

Zu BGH, Urteil v. 9. 2. 2018 – V ZR 274/16

Section: Review Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 73 () / Issue 21, pp. 1029-1034 (6)

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Der BGH (JZ 2018, 1058, in diesem Heft) hat entschieden, dass vorvertragliche »öffentliche Äußerungen« des Verkäufers einer Bestandsimmobilie nach § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB selbst dann kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche begründen können, wenn diese Angaben keinerlei Andeutung mehr in dem nach § 311b Abs. 1 BGB beurkundungsbedürftigen Immobilienkaufvertrag finden. Diese Lösung begegnet Bedenken, da hierdurch nicht nur die Formzwecke des § 311b Abs. 1 BGB umgangen werden, sondern auch ein Wertungswiderspruch zur Behandlung individuell ausgehandelter, aber sodann nicht beurkundeter Beschaffenheitsvereinbarungen besteht. Zudem erlegt der BGH privaten Immobilienverkäufern durch die Anwendung des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB eine weitergehende verschuldensunabhängige Gewährleistungshaftung auf als professionellen Bauträgern.
Authors/Editors

Jan D. Lüttringhaus Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft in Passau, Aix-en-Provence, Bonn, New York; 2009 Promotion; 2011 Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft; 2017 Habilitation; 2007–09 Assistent sowie seit 2011 Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.