Maximilian Lenk

Wann verjähren Sommermärchen?

Section: Umschau: Kurzbeitrag
Volume 81 (2026) / Issue 15, pp. 714-717 (4)
Published 14.08.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0210
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Summary
Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Nordamerika war für die deutsche Fußballnationalmannschaft ein kurzes Vergnügen. Euphorie empfindet der Unterstützer nur mehr in der Erinnerung an vergangene, erfolgreichere Zeiten: beispielsweise an das Jahr 2006, als die „Heim-WM» dem Land das sprichwörtliche „Sommermärchen« bescherte. Das Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 25.6.20251 im sogenannten Sommermärchen-Prozess zeigt diesbezüglich gleich zweierlei. Zum einen war schon damals nicht alles Gold, was glänzt. Zum anderen haben die weit zurückliegenden Ereignisse offenbar noch immer strafrechtliche Relevanz. Im Folgenden werden zunächst die Ereignisse um die Vergabe der Weltmeisterschaft 2006 kurz in Erinnerung gerufen (II.), sodann geht es schwerpunktmäßig um die damit zusammenhängenden steuerstrafrechtsspezifischen Verjährungsfragen (III.). Mit diesen dürfte sich alsbald der 1. Strafsenat beim BGH befassen, nachdem der DFB Revision gegen das Urteil des LG Frankfurt a.M. eingelegt hat.