Law

Armin von Bogdandy

Was ist Europarecht?

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 72 () / Issue 12, pp. 589-597 (9)

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Der Beitrag schreibt den Begriff des Europarechts fort. Er propagiert einen weiten Begriff: EU-Recht, als organisierende Mitte, ergänzendes Völkerrecht, die EMRK sowie darauf bezogenes staatliches Recht. So identifiziert er das Gefüge verbundener Rechtsordnungen und gibt Rekonstruktionen einen besseren disziplinären Rahmen. Weiter entkoppelt er den Begriff »Europarecht« von der »immer engeren Union« und substantiiert ihn mittels des »europäischen Rechtsraums«. Dies löst den Begriff aus seiner Parteilichkeit in der wichtigsten europarechtlichen Grundsatzdebatte und gibt dem Europarecht neuen Sinn.
Authors/Editors

Armin von Bogdandy Geboren 1960; 1979–84 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Rom; 1981–87 Studium der Philosophie an der Universität Freiburg und der FU Berlin; 1987 M.A. in Philosophie; 1988 Promotion zum Dr. jur.; 1989 zweites jurist. Staatsexamen; 1989 wiss. Mitarbeiter an der FU Berlin; 1994–96 Forschungsaufenthalte in Madrid, Warwick (GB), Rom, Fiesole; 1996 Habilitation; 1996/97 Lehrstuhlvertretung an der Humboldt-Universität zu Berlin; seit 1997 Professor für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt am Main.