Haimo Schack 
 Weiterleben nach dem Tode - wie lange? Postmortale Begrenzungen subjektiver Rechte
 Section: Aufsätze 
    Published 16.09.2019 
 including VAT
 -  article PDF
- available
-   10.1628/jz-2019-0309
 Summary 
  Authors/Editors 
  Reviews 
  Summary 
 Soweit subjektive Rechte vererblich sind oder den Tod überdauern, verlängern sie die Willensmacht über den Tod des Rechtsinhabers hinaus. Das kann für eine eng begrenzte Zeit im Interesse eines wirksamen Persönlichkeitsschutzes zu Lebzeiten geboten sein. Das gilt nicht nur für das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sondern auch für den postmortalen Namens- und Datenschutz. Der Beitrag analysiert umfassend die postmortalen Begrenzungen subjektiver Rechte unter besonderer Berücksichtigung des genetischen und des digitalen Nachlasses.
