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Tatjana Hörnle, Stefan Huster

Wie weit reicht das Erziehungsrecht der Eltern? Am Beispiel der Beschneidung von Jungen

Section: Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 68 () / Issue 7, pp. 328-339 (12)

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Die Erlaubnis zur Beschneidung von Jungen, die nun in § 1631d BGB geregelt ist, lässt sich nicht über die Religionsfreiheit rechtfertigen, sondern allenfalls aus dem elterlichen Erziehungsrecht herleiten. Dabei ist aber nicht zu übersehen, dass empirische Unklarheiten über die Risiken und Auswirkungen der Beschneidung bestehen, die die verfassungsrechtliche Lage als weniger eindeutig erscheinen lassen, als vielfach angenommen wird.
Authors/Editors

Tatjana Hörnle ist Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg i.Brsg. und leitet die Abteilung Strafrecht.
https://orcid.org/0000-0003-3493-9326

Stefan Huster ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum und dort auch Direktor des Instituts für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR).
https://orcid.org/0000-0003-1067-3893