Zum strafbewehrten versammlungsrechtlichen Störungsverbot – Verhinderungsblockaden als Mittel kollektiver Meinungskundgabe?
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- 10.1628/jz-2026-0061
Der Erste Senat des BVerfG hatte zu entscheiden, ob und unter
welchen Umständen die Blockade von Versammlungen politischer
Gegner ihrerseits den Schutz der Versammlungsfreiheit
genießt und ob gegebenenfalls gleichwohl die strafrechtliche
Verurteilung eines Blockierers nach dem versammlungsrechtlichen
Störungsverbot in Betracht kommen kann. Mit seiner -
jeweils (grundsätzlich) bejahenden - Antwort konkretisiert das
BVerfG erneut den Gewährleistungsgehalt des Art. 8 Abs. 1
GG. Dies hat Konsequenzen für das Verständnis des Zitiergebots,
dessen Reichweite der Senat interpretatorisch einschränkt.
Christoph Enders kritisiert, dass im Ergebnis Verhinderungsblockaden
nun nahezu uneingeschränkt vom Schutzbereich
der Versammlungsfreiheit erfasst würden, und hält den
folgenreichen Eingriff in die Grundrechtsarchitektur für nicht
überzeugend.