Lisa Astrid Riedel

Zur Bedeutung von Rücktritts- und Anfechtungsrechten im Rahmen von § 2287 BGB

BGH, Urteil v. 8.7.2026 – IV ZR 256/25 (OLG Nürnberg)
Section: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Volume 81 (2026) / Issue 21, pp. 992-996 (5)
Published 29.10.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0250
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Summary
Der BGH hat entschieden, dass ein im Erbvertrag vorbehaltenes freies Rücktrittsrecht die berechtigte Erberwartung des Vertragserben nicht ausschließt, sodass mit Beeinträchtigungsabsicht vorgenommene Schenkungen des vertragsmäßig gebundenen Erblassers von § 2287 Abs. 1 BGB erfasst sind. Zugleich präzisiert der BGH seine Rechtsansicht in Bezug auf die Anfechtbarkeit des Erbvertrags. Lisa Riedel stimmt der Entscheidung im Ergebnis und in der Begründung zu, erörtert weitere für den konkreten Streitfall sowie für andere Konstellationen greifende Argumente und hält hinsichtlich der Beeinträchtigungsabsicht im Fall von Rücktrittsrechten eine differenzierte Betrachtung für notwendig.