Ernesto Vargas Weil

Zur inhärenten Flexibilität des Numerus clausus Prinzips

Zu Kristin Boosfeld, Numerus clausus dinglicher Nutzungsrechte?, JZ 2025, 485–492
Section: Umschau: Erwiderung
Volume 80 (2025) / Issue 23, pp. 1083-1086 (4)
Published 04.12.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0370
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Summary

Das Numerus clausus Prinzip zählt zu den meistdiskutierten
Themen der gegenwärtigen angloamerikanischen Sachenrechtstheorie
und der rechtsvergleichenden Forschung. Im
deutschen Recht ist es aber, trotz langer Tradition, bislang
nur begrenzt theoretisch erfasst. In diesem Kontext vertritt
Kristin Boosfeld in ihrem rechtsvergleichenden Aufsatz die
Auffassung, dass dieses Prinzip neu zu überdenken sei. An
der Notwendigkeit eines solchen Perspektivwechsel dürfte
wenig Zweifel bestehen; über die konkrete Ausgestaltung
hingegen lässt sich durchaus diskutieren. Die vorliegende Erwiderung
nimmt in diesem Zusammenhang zwei zentrale
Thesen des Aufsatzes kritisch in den Blick: Zieht der Numerus
clausus eine klare Grenze zwischen Sachen- und Schuldrecht
(sogleich I.)? Und inwieweit stellt die jüngste Entscheidung
des UK Supreme Court in Regency Villas Title Ltd v
Diamond Resorts (Europe) Ltd1 dieses Prinzip in Frage (unten
II.). Abschließend skizziert der Beitrag (unter III.) einige
weiterführende Implikationen.