Martin Böse

Zur Verwertbarkeit von AnomChat-Daten

BGH, Urteil vom 9.1.2025 – 1 StR 54/24 (LG Tübingen) (Leitsätze des Verf.)
Section: Anmerkung: Strafprozessrecht
Volume 80 (2025) / Issue 20, pp. 937-941 (5)
Published 14.10.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0317
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Summary
Der 1. Strafsenat des BGH bestätigt in seiner Entscheidung die Verwertbarkeit von Chat-Daten, die durch das Auslesen eines vom US-amerikanischen FBI eigens zu diesem Zweck vertriebenen Mobiltelefons zur verschlüsselten Kommunikation (Anom) erlangt wurden, und setzt damit die bereits zu EncroChat-Daten entwickelte Linie der Rechtsprechung fort. Martin Böse kritisiert die Entscheidung, soweit sie die Verwertbarkeit nach einem reduzierten Prüfungsmaßstab bestimmt (Verstoß gegen den ordre public) und damit nicht nur den Anforderungen des deutschen Rechts, sondern auch den europarechtlichen Vorgaben nicht gerecht werde.