It is generally acknowledged that a change in circumstances can require the modification of a maintenance order. In cross-border cases, various questions related to the modification arise. Katharina Elisabeth Beissel examines these in depth, particularly their conditions and limitations.
It is generally acknowledged that a change in circumstances can require the modification of a maintenance order. In cross-border cases, various questions related to the modification arise. Katharina Elisabeth Beissel examines these in depth, particularly their conditions and limitations.
Table of contents:
Einleitung
Die maßgeblichen Rechtsquellen
Die Auslegung des Unterhaltsprotokolls und der Unterhaltsverordnung
Vorfragen in der Abänderungsentscheidung
Grundlagen der Anerkennung und Abänderung ausländischer Unterhaltsentscheidungen
Das für die Abänderung zuständige Gericht - Fortwirkende Zuständigkeit des Gerichts der Erstentscheidung?
Methodischer Ansatz
Der gesetzgeberische Hintergrund von Art. 8 EuUnthVO: Der Zusammenhang mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen 2007
Die Entscheidung des EuGH und die Argumentation mit dem Kindeswohl im Kontext der Unterhaltsverordnung
Ziele der Europäischen Unterhaltsverordnung
Zugang zu Gericht bei Wideranträgen
Das auf die Abänderung in der Sache anwendbare Recht - Wandelbarkeit des Unterhaltsstatuts?
Die Wandelbarkeit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt nach Art. 3 HUP
Die Wandelbarkeit der Anknüpfung in Art. 4 Abs. 3 S. 1 HUP
Die Auswirkungen eines Statutenwechsels auf Unterhaltsvereinbarungen
Das auf die Abänderungsregelungen anwendbare Recht
Vorüberlegungen
Die Qualifikation der maßgeblichen Umstandsänderung (§ 238 Abs. 1 FamFG)
Die Qualifikation der Präklusionswirkung (§ 238 Abs. 2 FamFG) und der damit verbundenen Bindung an die Grundlagen der Erstentscheidung (§ 238 Abs. 4 FamFG)
Die Qualifikation der Grenzen für die rückwirkende Abänderung (§ 238 Abs. 3 FamFG)
Zusammenfassende Betrachtung
Der Statutenwechsel als Abänderungsgrund - Anforderungen an eine Abänderungsentscheidung im Sinne der Unterhaltsverordnung
Der Meinungsstand
Einflüsse der Haager Übereinkommen und der Unterhaltsverordnung auf nationale Abänderungsgründe?
Das nationale Recht: § 238 Abs. 1 S. 2 FamFG
Zusammenfassende Betrachtung
Abschließende Betrachtung